Ein geeigneter Bischof
Aus dem ersten Paulusbrief an Timotheus 3,1-7 (und aus gegebenem Anlass):
Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, strebt nach einer großen Aufgabe. Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet, nüchtern, besonnen, von würdiger Haltung, gastfreundlich, fähig zu lehren, er sei kein Trinker und gewalttätiger Mensch, sondern rücksichtsvoll, er sei nicht streitsüchtig und nicht geldgierig.
Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen?
Er darf kein Neubekehrter sein, sonst könnte er hochmütig werden und dem Gericht des Teufels verfallen. Er muss sich auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben, damit er nicht in üble Nachrede kommt und in die Falle des Teufels gerät.
Vielleicht sollte der Bischof von Rom mehr in der Bibel als im Kirchenrecht lesen, um sich zur geeigneten Bischofswahl inspirieren zu lassen. Der Kriterienkatalog von Paulus ist ja sehr eindeutig. Streng genommen müßte auch sofort der Pflichtzölibat abgeschafft werden, nur Verheiratete sind nach Paulus geeignet. Vom Priestersein ist nicht die Rede. Bei Beibehaltung des Pflichtzölibats dürften nur Verheiratete (also Laien) oder verheiratete (Ex-)Priester Bischof werden!
Kirchenrechtlich einfacher einzuhalten und kompatibler mit der historischen Entwicklung der kirchlichen Ämter sind die Kriterien „nicht streitsüchtig sein“ und „auch bei den Außenstehenden einen guten Ruf haben“. Wenn wenigstens diese beiden Kriterien ernst genommen würden! Aber müßten da nicht gleich ein paar der früheren Bischofsernennungen (zumindest in Österreich) zurück genommen werden?